Telefon: 0391 597787 50
Zum Kontaktformular
Insolvenzberatung
Die Unternehmenssanierung in kritischer Phase – bis zu einem Insolvenzantrag und darüber hinaus – ist mittlerweile für die Beteiligten deutlich planbarer geworden. Insolvenzen können dadurch zur möglichen strategischen Sanierungsoption werden.
Hierbei sind jeweils die unterschiedlichen Interessenslagen vom Unternehmen, von den Geschäftsführern-/ den Gesellschaftern und von den Gläubigern/ Kapitalgebern bei der Fortführung des Geschäftsbetriebes im Rahmen des vorläufigen und eröffneten Insolvenzverfahrens von entscheidender Bedeutung.
Wir helfen ihnen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die „Spielregeln“ einschließlich der darin liegenden Möglichkeiten und Notwendigkeiten besser einschätzen zu können.
Unternehmen
- Begleitung im Rahmen des Insolvenzverfahrens
- Unterstützung bei der Fortführung des Geschäftsbetriebes im vorläufigen Insolvenzverfahren
- Koordinierung der Handlungsnotwendigkeiten und der Abstimmungsprozesse mit dem Insolvenzverwalter
Geschäftsführer
- Unterstützung bei der Fortführung des Geschäftsbetriebes
- Begleitung von Abstimmungsprozessen mit dem Insolvenzverwalter
- Aufzeigen möglicher Haftungsrisiken der Geschäftsführer
- Haftung gemäß § 64 GmbH
- Haftung gemäß § 15a InsO – Insolvenzantragspflicht/ Insolvenzverschleppung
- Haftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO – Schadensersatzpflicht wegen Insolvenzverschleppung
Gläubiger
- Unterstützung bei allen Fragen zum Umgang mit insolvenzgefährdeten oder insolventen Vertragspartnern
- Vertretung der Interessen unserer Kunden im Insolvenzverfahren, insbesondere bei der Geltendmachung von
- Aussonderungsrechten
- Absonderungsrechten
- Forderungen im Insolvenzverfahren
- Begleitung bei der Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen aus Insolvenzanfechtungen gemäß §§ 129 - 155 der Insolvenzordnung
- Wahrung der Rechte unserer Kunden bis hin zur Vertretung in Gläubigerausschüssen
Insolvenzanfechtung
- Begleitung bei der Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen aus Insolvenzanfechtungen gemäß §§ 129 - 155 der Insolvenzordnung, insbesondere bei
- kongruenter Deckung gemäß § 130 InsO
- inkongruenter Deckung gemäß § 131 InsO
- unmittelbar nachteiliger Rechtshandlungen gemäß § 132 InsO
- vorsätzlicher Benachteiligung gemäß § 133 InsO
- unentgeltlicher Leistungen gemäß § 134 InsO
- kapitalersetzender Darlehen gemäß § 135 InsO